Verhinderungspflege
...Unbekümmert im Urlaub!
Die Pflege eines Angehörigen ist eine aufreibende und anstrengende Arbeit. Vor allem bei stark pflegebedürftigen Menschen hat die pflegende Person kaum noch eine Möglichkeit zu entspannen. Auf Dauer besteht so das Risiko, dass der pflegende durch den Stress selbst physisch oder psychisch erkrankt. Um das zu verhindern und auch pflegenden Angehörigen eine Möglichkeit zur Erholung zu bieten, gibt es die Verhinderungspflege.
Auch wer Angehörige pflegt, hat irgendwann ein Bedürfnis nach Erholung. Doch während der Zeit der Abwesenheit wird für die Pflegeperson in jedem Fall eine Vertretung benötigt. Das kann schnell teuer werden, was einer der Gründe ist, warum pflegende Angehörige oft jahrelang gar keinen Urlaub machen. Die Idee der sogenannten Verhinderungspflege soll daher die Möglichkeit bieten, von der Pflegekasse Geld für eine Pflegevertretung zu erhalten. Sie wird bei der zuständigen Pflegekasse beantragt.
Voraussetzung für die Beantragung der Verhinderungspflege ist die Zuordnung der zu pflegenden Person in eine Pflegestufe und dass die Pflegebedürftigkeit seit mindestens sechs Monaten besteht.
Treten Sie mit uns unter Tel. 0341/90986311 in Kontakt. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite.

